Satzung
Die Änderung/Neufassung
der Satzung wurde in der Generalversammlung am 28.06.2018 beschlossen und am 26.10.2018
beim Registergericht München eingetragen.
Voraussetzung
für die Vermietung von Genossenschaftswohnungen ist eine Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft.Das Mitglied beteiligt sich an der Genossenschaft aufgrund einer schriftlichen, unbedingten Beitrittserklärung
durch die Übernahme von satzungsgemäß zwei Geschäftsanteilen. Ein Geschäftsanteil wurde ab 01.01.2002 auf 105,00 EUR festgesetzt. Außerdem wird bei der Aufnahme ein (einmaliges) Eintrittsgeld in Höhe von 30,00 EUR fällig.
Vor Beitritt bedarf es einer schriftlichen Bewerbung mit Selbstauskunft
und Beitrittserklärung.
Der Vorstand entscheidet anschließend über eine Aufnahme und informiert entsprechend.
Weiters hierzu finden Sie in unserer aktuellen Satzung, die oben zum download zur Verfügung steht.
Neue Mitgliedschaften
Aufgrund steigender Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum ist zur Zeit eine Neuaufnahme
erst bei Überlassung einer Genossenschaftswohnung
möglich. Wir bitten um Verständnis, da wir in angemessener Zeit dem Wunsch nach Wohnraum leider nicht entsprechen können und deshalb keine unerfüllbaren Hoffnungen wecken möchten.
Wir bitten von mündlichen und schriftlichen Anfragen zum Beitritt abzusehen.